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Vollbier

In der Regel ist jedes Bier ein Vollbier (90% Marktanteil in Deutschland).
Das Beamtentum erfand diesen Begriff und grenzt den Stammwürzebereich von Vollbieren bzgl. der Alkoholsteuer auf 11-14% ein. Somit ist so ziemlich jede Bierart (Pils, Lager etc.) ein Vollbier.

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