Laut Lebensmittelverordnung ist ein Spezialbier mit 4,8 bis 5,7 Volumenprozent Alkohol und einer Stammwürze von 11,5 bis 14 Prozent versehen.
Das etwas stärker gehopfte und kräftiger eingebraute Spezialbier ist in heller und dunkler Ausführung erhältlich.
19. Juli 2015