1276 Meter hoch

Kein Schaum im Steinkrug Bisher nur von Micha bewertet.

Bereits 2014 erlassen, doch jetzt erst von mir entdeckt:
Die EU-Kommission beschloss vor drei Jahren eine EU-Regelung welche besagt, dass schäumende Getränke nicht in Steinkrügen (Tonkrügen) ausgeschenkt werden dürfen.
Grund hierfür: Schutz vor Betrug des mutwillig handelnden, bösen Wirtes! Dieser könne schließlich den Krug nicht bis zum Eichstrich befüllen! Aufgrund des Schaumes kann der Gast dies nicht kontrollieren. Er hat somit Anspruch auf ein „Messbehältnis“ (wahrscheinlich ein Glaskrug), welches ihm der Wirt zur Verfügung stellen muss.

Aufgrund dieser Regelung muss nun auf dem Boden des Kruges der Schriftzug „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“ angebracht werden. Glück für den Wirt: Hierbei handelt es sich nur um eine erlassene Richtlinie der EU-Kommission. Pech für den Wirt: Die deutsche Gesetzgebung hat beschlossen, diese Richtlinie als Konform zu betrachten. Somit muss sich nun auch jeder daran halten.

Sachen gibt’s…

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